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Allgemeinen Geschäftsbedingungen der A.B.I.-MS Consulting

Stand: 01/2018

1.

Allgemeines

5.

Geheimhaltung

1.1

1.1.1

Geltungsbereich

Diese allgemeinen   Geschäftsbedingungen [AGB] gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung   zwischen der A.B.I.-MS Consulting als Auftragnehmer [AN] und dem Auftraggeber   [AG] für alle durch den AN zu erbringenden Dienstleistungen. Sie gelten auch   für alle künftigen Geschäfte mit dem AG.

5.1

Der AG und der AN sind   wechselseitig verpflichtet, sämtliche Informationen hinsichtlich der   geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten der jeweils anderen Partei   streng vertraulich zu behandeln und sie lediglich im Rahmen der   Zweckbestimmung des jeweils erteilten Auftrages zu verwenden. In diesem   Rahmen darf der AN die Informationen an Dritte weitergeben.

1.1.2

Entgegenstehende, abweichende   oder ergänzende AGB des AG werden nicht anerkannt, es sei denn, der AN hätte   ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

5.2

Der AG und der AN verpflichten   sich wechselseitig, die Abwerbung von Mitarbeitern bzw. Versuche zur   Abwerbung von Mitarbeitern der jeweils anderen Partei zu unterlassen.

2.

Angebote und Unterlagen

6.

Haftung/Schadenersatz

2.1

Die Angebote der A.B.I.-MS   Consulting sind - soweit nichts anderes mitgeteilt wird - bis zur endgültigen   Auftragsbestätigung freibleibend.

6.1

Der AN leistet Schadensersatz,   gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach den nachfolgend   dargestellten Grundsätzen.

2.2

2.3

Die Bestellung des AG ist ein bindendes Angebot.

An Kostenvoranschlägen,   Dokumentationen und anderen Unterlagen behält sich der AN die eigentums- und   urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen   dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AN Dritten zugänglich   gemacht werden. Die in den Unterlagen jeweils enthaltenen Daten und   Informationen stellen keine Garantiezusagen dar; Garantiezusagen bedürfen in   jedem Fall einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den AN.

6.2

Der AN haftet bei   Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden, die sich aus einer Verletzung   der Sorgfaltspflicht ergeben. In den Fällen grober fahrlässiger Verletzung   wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des AN - mit Ausnahme von   Schäden am Leben, Körper und Gesundheit - auf den vertragstypischen, für den   AN bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit   vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3.

3.1

Preise/Zahlungsbedingungen

Es gilt ergänzend die Preisliste   des AN in ihrer jeweils gültigen Fassung. Preise können als verbindlicher   Festpreis, als Richtpreis, nach Stundenaufwand oder Aufmaß vereinbart werden;   sie gelten grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.3

In Fällen grober Fahrlässigkeit haftet der AN für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für den vertragstypischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden. In anderen Fällen grober fahrlässiger Pflichtverletzung gilt: die Haftung ist bei Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall auf 3 Mio. EUR, höchstens aber je Versicherungsjahr auf 6 Mio. EUR begrenzt und bei  Vermögensschäden je Versicherungsfall auf 250.000,- EUR, höchstens aber je Versicherungsfall auf 500.000,- EUR begrenzt. 

3.2

Wird der Umfang der jeweiligen   Auftragsleistung während der Auftragsabwicklung einvernehmlich abgeändert,   insbesondere ausgeweitet, so kann der AN eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Preise und Vergütungen, insbesondere deren Erhöhung, verlangen.   Der AN ist berechtigt, die Durchführung der Auftragsleistungen bis zur   Einigung über eine entsprechende Anpassung der Preise und Vergütungen   vorläufig einzustellen, wenn der AN den AG hierauf vorab schriftlich   hingewiesen hat. Hierdurch eintretende Verzögerungen gehen nicht zulasten des  AN. Eine einseitige Änderung der Auftragsleistung durch den AG ist ausgeschlossen.

6.4

Der AN haftet nicht für nicht   vorhersehbare Schäden, Mangelfolgeschäden, sonstige mittelbare Schäden und   Schäden aus entgangenem Gewinn.

3.3

 

Soweit nicht abweichend   vereinbart, ist der AN berechtigt, nach billigem Ermessen einen angemessenen   Vorschuss zu fordern und abschnittsweise Teilrechnungen für bereits erbrachte  Auftragsleistungen bzw. in Abhängigkeit vom Leistungsfortschritt zu stellen.

6.5

Schadensansprüche des   AG sind, außer bei Vorsatz des AN, ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen   einer Frist von 3 Monaten nach Ablehnung der Ansprüche mit einem   entsprechenden Hinweis des AN oder seines Versicherers geltend gemacht   werden. Alle etwaigen Schadenersatzansprüche des AG (außer bei Vorsatz des  AN) verjähren binnen einem Jahr ab Kenntnis des AG von seinem Anspruch,   soweit nicht die Bedingungen an anderer Stelle oder das Gesetz eine kürzere   Verjährung anordnen.

3.4

Sämtliche Rechnungen vom AN sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig, soweit nicht gesondert geregelt

6.6

Die Beschränkungen, Begrenzungen   und Haftungsausschlüsse gem. den Ziffern 6.1 - 6.5 gelten nicht für die   Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

3.5

Aufrechnungsrechte stehen dem AG   nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten   oder durch den AN anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts   ist der AG nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Auftragsverhältnis   beruht.

6.7

Die vorstehenden   Haftungseinschränkungen Ziffer 6.1 - 6.6 gelten gleichermaßen für   Pflichtverletzungen durch die Organe und Erfüllungshilfen vom AN und   gleichermaßen für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB).

4.

Termine/Mitwirkungspflichten

7.

Nutzungsrechte

4.1

Soweit keine Termine vereinbart   werden, bestimmt der AN diese nach eigenem billigem Ermessen (§ 315 BGB).

7.1

Nach vollständiger Bezahlung   geht das Eigentum für sämtliche entwickelten Werke und Arbeitsergebnisse   uneingeschränkt an den AG über.

4.2

Kommt der AG seinen   Mitwirkungspflichten, insbesondere zur Vorlage von erforderlichen Unterlagen,   Informationen und Daten, nicht rechtzeitig nach, gehen Verzögerungen hieraus   zu seinen Lasten.

8.

Erfüllungsort/Gerichtsstand/anwendbares   Recht

4.3

Der AG haftet gegenüber dem AN   dafür, dass die von ihm beigestellten Leistungen und im Rahmen der Mitwirkung   überlassenen Unterlagen, Informationen, Daten und Gegenstände frei von   Schutzrechten Dritter sind, die eine vertragsgemäße Nutzung durch den AN ausschließen   oder beeinträchtigen.

8.1

Erfüllungsort für die   Auftragsleistungen der A.B.I.-MS Consulting ist der Ort, an dem die   Auftragsleistung überwiegend erbracht wird.

4.4

Im Falle des Verzuges ist der AG   berechtigt, für jede vollendete Woche eines Verzuges eine pauschalierte   Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% des Auftragswertes, maximal jedoch   nicht mehr als 5% des Auftragswertes, zu verlangen. Weitere Schadensersatz- und   Aufwendungsersatzansprüche des AG wegen Verzuges sind ausgeschlossen. Zu den   Ausnahmen dieses Haftungsausschlusses gelten die Bestimmungen zu Ziffer 6.   entsprechend.

8.2

Gerichtsstand ist der Sitz der   A.B.I.-MS Consulting. Die A.B.I.-MS Consulting ist jedoch berechtigt, den   Auftraggeber auch an einem sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand gerichtlich   in Anspruch zu nehmen.

4.5

Im Falle höherer Gewalt   verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und eine   angemessene Anlaufzeit. Wird durch die genannten Umstände die   Leistungserfüllung oder -durchführung unmöglich oder unzumutbar, ist der AN   von der Leistungsverpflichtung befreit.

8.3

Der Vertrag unterliegt dem Recht   der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Regeln des Internationalen   Privatrechts.