Allgemeinen Geschäftsbedingungen der A.B.I.-MS Consulting
Stand: 01/2018
1. | Allgemeines | 5. | Geheimhaltung |
1.1 1.1.1 | Geltungsbereich Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB] gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung zwischen der A.B.I.-MS Consulting als Auftragnehmer [AN] und dem Auftraggeber [AG] für alle durch den AN zu erbringenden Dienstleistungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem AG. | 5.1 | Der AG und der AN sind wechselseitig verpflichtet, sämtliche Informationen hinsichtlich der geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und sie lediglich im Rahmen der Zweckbestimmung des jeweils erteilten Auftrages zu verwenden. In diesem Rahmen darf der AN die Informationen an Dritte weitergeben. |
1.1.2 | Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende AGB des AG werden nicht anerkannt, es sei denn, der AN hätte ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. | 5.2 | Der AG und der AN verpflichten sich wechselseitig, die Abwerbung von Mitarbeitern bzw. Versuche zur Abwerbung von Mitarbeitern der jeweils anderen Partei zu unterlassen. |
2. | Angebote und Unterlagen | 6. | Haftung/Schadenersatz |
2.1 | Die Angebote der A.B.I.-MS Consulting sind - soweit nichts anderes mitgeteilt wird - bis zur endgültigen Auftragsbestätigung freibleibend. | 6.1 | Der AN leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach den nachfolgend dargestellten Grundsätzen. |
2.2 2.3 | Die Bestellung des AG ist ein bindendes Angebot. An Kostenvoranschlägen, Dokumentationen und anderen Unterlagen behält sich der AN die eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AN Dritten zugänglich gemacht werden. Die in den Unterlagen jeweils enthaltenen Daten und Informationen stellen keine Garantiezusagen dar; Garantiezusagen bedürfen in jedem Fall einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den AN. | 6.2 | Der AN haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden, die sich aus einer Verletzung der Sorgfaltspflicht ergeben. In den Fällen grober fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des AN - mit Ausnahme von Schäden am Leben, Körper und Gesundheit - auf den vertragstypischen, für den AN bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. |
3. 3.1 | Preise/Zahlungsbedingungen Es gilt ergänzend die Preisliste des AN in ihrer jeweils gültigen Fassung. Preise können als verbindlicher Festpreis, als Richtpreis, nach Stundenaufwand oder Aufmaß vereinbart werden; sie gelten grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. | 6.3 | In Fällen grober Fahrlässigkeit haftet der AN für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für den vertragstypischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden. In anderen Fällen grober fahrlässiger Pflichtverletzung gilt: die Haftung ist bei Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall auf 3 Mio. EUR, höchstens aber je Versicherungsjahr auf 6 Mio. EUR begrenzt und bei Vermögensschäden je Versicherungsfall auf 250.000,- EUR, höchstens aber je Versicherungsfall auf 500.000,- EUR begrenzt. |
3.2 | Wird der Umfang der jeweiligen Auftragsleistung während der Auftragsabwicklung einvernehmlich abgeändert, insbesondere ausgeweitet, so kann der AN eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Preise und Vergütungen, insbesondere deren Erhöhung, verlangen. Der AN ist berechtigt, die Durchführung der Auftragsleistungen bis zur Einigung über eine entsprechende Anpassung der Preise und Vergütungen vorläufig einzustellen, wenn der AN den AG hierauf vorab schriftlich hingewiesen hat. Hierdurch eintretende Verzögerungen gehen nicht zulasten des AN. Eine einseitige Änderung der Auftragsleistung durch den AG ist ausgeschlossen. | 6.4 | Der AN haftet nicht für nicht vorhersehbare Schäden, Mangelfolgeschäden, sonstige mittelbare Schäden und Schäden aus entgangenem Gewinn. |
3.3
| Soweit nicht abweichend vereinbart, ist der AN berechtigt, nach billigem Ermessen einen angemessenen Vorschuss zu fordern und abschnittsweise Teilrechnungen für bereits erbrachte Auftragsleistungen bzw. in Abhängigkeit vom Leistungsfortschritt zu stellen. | 6.5 | Schadensansprüche des AG sind, außer bei Vorsatz des AN, ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen einer Frist von 3 Monaten nach Ablehnung der Ansprüche mit einem entsprechenden Hinweis des AN oder seines Versicherers geltend gemacht werden. Alle etwaigen Schadenersatzansprüche des AG (außer bei Vorsatz des AN) verjähren binnen einem Jahr ab Kenntnis des AG von seinem Anspruch, soweit nicht die Bedingungen an anderer Stelle oder das Gesetz eine kürzere Verjährung anordnen. |
3.4 | Sämtliche Rechnungen vom AN sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig, soweit nicht gesondert geregelt. | 6.6 | Die Beschränkungen, Begrenzungen und Haftungsausschlüsse gem. den Ziffern 6.1 - 6.5 gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. |
3.5 | Aufrechnungsrechte stehen dem AG nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch den AN anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der AG nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Auftragsverhältnis beruht. | 6.7 | Die vorstehenden Haftungseinschränkungen Ziffer 6.1 - 6.6 gelten gleichermaßen für Pflichtverletzungen durch die Organe und Erfüllungshilfen vom AN und gleichermaßen für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB). |
4. | Termine/Mitwirkungspflichten | 7. | Nutzungsrechte |
4.1 | Soweit keine Termine vereinbart werden, bestimmt der AN diese nach eigenem billigem Ermessen (§ 315 BGB). | 7.1 | Nach vollständiger Bezahlung geht das Eigentum für sämtliche entwickelten Werke und Arbeitsergebnisse uneingeschränkt an den AG über. |
4.2 | Kommt der AG seinen Mitwirkungspflichten, insbesondere zur Vorlage von erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten, nicht rechtzeitig nach, gehen Verzögerungen hieraus zu seinen Lasten. | 8. | Erfüllungsort/Gerichtsstand/anwendbares Recht |
4.3 | Der AG haftet gegenüber dem AN dafür, dass die von ihm beigestellten Leistungen und im Rahmen der Mitwirkung überlassenen Unterlagen, Informationen, Daten und Gegenstände frei von Schutzrechten Dritter sind, die eine vertragsgemäße Nutzung durch den AN ausschließen oder beeinträchtigen. | 8.1 | Erfüllungsort für die Auftragsleistungen der A.B.I.-MS Consulting ist der Ort, an dem die Auftragsleistung überwiegend erbracht wird. |
4.4 | Im Falle des Verzuges ist der AG berechtigt, für jede vollendete Woche eines Verzuges eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% des Auftragswertes, maximal jedoch nicht mehr als 5% des Auftragswertes, zu verlangen. Weitere Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des AG wegen Verzuges sind ausgeschlossen. Zu den Ausnahmen dieses Haftungsausschlusses gelten die Bestimmungen zu Ziffer 6. entsprechend. | 8.2 | Gerichtsstand ist der Sitz der A.B.I.-MS Consulting. Die A.B.I.-MS Consulting ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an einem sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen. |
4.5 | Im Falle höherer Gewalt verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit. Wird durch die genannten Umstände die Leistungserfüllung oder -durchführung unmöglich oder unzumutbar, ist der AN von der Leistungsverpflichtung befreit. | 8.3 | Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Regeln des Internationalen Privatrechts. |